Die regelmäßige Vorsorge und entsprechende Maßnahmen zur Früherkennung sind die wichtigsten und effektivsten Möglichkeiten, das Risiko einer Krebserkrankung so klein wie möglich zu halten und im heilbaren Stadium zu behandeln. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten einen weitgehenden Versicherungsschutz im Krankheitsfall. Allerdings garantieren sie keine "Rundumversorgung". Zahlreiche ärztliche Leistungen - gerade im Hinblick auf Früherkennung von Krankheiten - sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten und dürfen daher nicht abgerechnet werden. Das bedeutet, der Patient muss die Kosten für diese Untersuchungen bzw. Behandlungen selbst tragen.
Viele Krebserkrankungen im urologischen Bereich verlaufen lange Zeit unbemerkt, da sie keine Beschwerden verursachen. Durch eine qualifizierte Krebsvorsorge ist es möglich, die Sterblichkeitsrate bei Patienten mit Prostata- oder Blasenkrebs zu vermindern.
Prostatakrebs ist bei Männern über 60 Jahre die häufigste Todesursache. Die Entdeckungsrate des Prostatakrebses ist in Deutschland bei der gesetzlichen Vorsorgeuntersuchung jedoch sehr niedrig. |
Die gesetzliche Untersuchung bei Prostatakrebs schreibt lediglich eine Tastuntersuchung des Arztes mit dem Finger vor. Dadurch können bei ausreichender Erfahrung des Arztes nur ca. die Hälfte aller Carcinome erkannt werden.
Für eine umfassende Vorsorge sind daher über die gesetzliche Vorsorge hinaus folgende Untersuchungen zu empfehlen: - Ultraschalluntersuchung über den After (transrektaler Ultraschall) zur genaueren Diagnostik der Vorsteherdrüse
- Bestimmung des PSA-Wertes (prostataspezifisches Antigen im Blut)
- genaue Untersuchung des Urins zur Früherkennung von Tumoren in der Harnblase
- Ultraschalluntersuchung der Nieren zur Erkennung von gutartigen und bösartigen Nierenerkrankungen
Die Kosten für diese Untersuchungen müssen die Patienten selbst zahlen und werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erstattet.
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